Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Schwimmschule Luth

Stand: 22.07.2026

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Schwimmschule Luth – nachfolgend „Schwimmschule“ genannt – und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bzw. deren gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern über die Teilnahme an Schwimmkursen und sonstigen von der Schwimmschule angebotenen Kursen und Veranstaltungen.
2. Vertragspartner bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind deren gesetzliche Vertreterinnen bzw. gesetzlichen Vertreter. Die Anmeldung und Buchung erfolgt durch eine hierzu berechtigte volljährige Person.
3. Mit der verbindlichen Buchung eines Kurses über das von der Schwimmschule eingesetzte Online-Buchungssystem Yolawo werden diese AGB anerkannt und Bestandteil des jeweiligen Vertrags.
4. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch die Schwimmschule in Textform.

§ 2 Kursangebot und Teilnahmevoraussetzungen

1. Die Schwimmschule bietet verschiedene Schwimmkurse und Schwimmangebote für Kinder und gegebenenfalls Erwachsene an. Die konkreten Kursinhalte, Kurszeiten, Kursorte, Kursdauer und Preise ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung im Online-Buchungssystem.
2. Für die Teilnahme an einem Anfängerschwimmkurs muss das teilnehmende Kind zum Zeitpunkt des Kursbeginns mindestens 5 Jahre alt sein.
3. Für die Teilnahme am Seeräuberkurs ist der vorherige Erwerb des Seepferdchen-Abzeichens Voraussetzung.
4. Für die Teilnahme am Stiltraining muss der Teilnehmer mindestens 18 Jahre alt sein und das Brutschwimmen beherrschen.
5. Für den Bronzekurs ist die Teilnahmevoraussetzung die Erfüllung von mindestens einem der folgenden Kriterien:
a) Das Seepferdchen
b) Das Seeräuberabzeichen
c) 100 Meter Brustschwimmen
6. Die Schwimmschule ist berechtigt, die Teilnahme an einem Kurs abzulehnen oder eine Teilnehmerin bzw. einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind.
7. Die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter sind verpflichtet, bei der Buchung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und die Schwimmschule über für die Durchführung des Kurses relevante Besonderheiten des Kindes zu informieren. Dazu kann der Kontakt telefonisch, per Whatsapp oder per E-Mail erfolgen.
8. Die Teilnahme an einem Schwimmkurs setzt grundsätzlich eine ausreichende gesundheitliche Eignung voraus. Bei gesundheitlichen Einschränkungen, ansteckenden Erkrankungen oder sonstigen Umständen, die die Teilnahme oder die Sicherheit des Teilnehmers beeinträchtigen können, ist die Schwimmschule vor Kursbeginn zu informieren. Im Zweifel ist vor der Teilnahme ärztlicher Rat einzuholen.

§ 3 Vertragsschluss und Buchung

1. Die Darstellung der Kurse auf der Webseite oder im Online-Buchungssystem stellt kein rechtlich bindendes Angebot zum Vertragsschluss dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchung.
2. Die Buchung eines Kurses erfolgt über das von der Schwimmschule eingesetzte Online-Buchungssystem Yolawo. Außerdem ist eine Buchung über die Kontaktaufnahme per Whatsapp möglich.
3. Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt die buchende Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme am ausgewählten Kurs ab.
4. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Buchung durch die Schwimmschule bzw. das Buchungssystem bestätigt wird.
5. Die buchende Person erhält nach erfolgreicher Buchung eine Buchungsbestätigung an die von ihr angegebene E-Mail-Adresse. Die buchende Person ist dafür verantwortlich, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und sicherzustellen, dass die Buchungsbestätigung empfangen werden kann.
6. Die verfügbaren Kursplätze sind begrenzt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nur bei erfolgreicher Buchung und vorhandener Kapazität.

§ 4 Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen

1. Die jeweils gültigen Kursgebühren werden in der jeweiligen Kursbeschreibung, im Online-Buchungssystem oder im Rahmen der individuellen Buchung angegeben.
2. Die Kursgebühren enthalten nicht die Eintrittsgelder für das Schwimmbad. Diese sind gesondert zu leisten.
3. Bei Buchungen über das von der Schwimmschule eingesetzte Online-Buchungssystem Yolawo erfolgt die Zahlung grundsätzlich per SEPA-Lastschriftverfahren, sofern im Rahmen des Buchungsvorgangs keine andere Zahlungsart angeboten oder vereinbart wird.
4. Bei Anmeldungen, die außerhalb des Online-Buchungssystems, insbesondere über WhatsApp, erfolgen, kann die Zahlung nach vorheriger Vereinbarung auch per Banküberweisung erfolgen. Die hierfür erforderlichen Zahlungsinformationen werden der buchenden Person von der Schwimmschule mitgeteilt.
5. Bei Zahlung per Überweisung ist die Kursgebühr innerhalb der von der Schwimmschule mitgeteilten Zahlungsfrist auf das angegebene Bankkonto zu überweisen. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem Konto der Schwimmschule.
6. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift erteilt die buchende Person der Schwimmschule bzw. dem mit der Zahlungsabwicklung beauftragten Zahlungsdienstleister ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat.
7. Die buchende Person hat bei Zahlung per SEPA-Lastschrift dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene Konto zum Zeitpunkt des Einzugs über eine ausreichende Deckung verfügt.
8. Entstehen durch eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift oder eine sonstige nicht gerechtfertigte Rückabwicklung der Zahlung Kosten, können diese der buchenden Person in Rechnung gestellt werden, soweit die Kosten tatsächlich entstanden sind und die buchende Person die Ursache zu vertreten hat.
9. Der Nachweis, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind, bleibt der buchenden Person vorbehalten.

§ 5 Stornierung durch die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer

1. Eine Stornierung der Kursbuchung durch die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreterinnen oder Vertreter ist grundsätzlich jederzeit möglich.
2. Bei einer Stornierung, die mindestens 48 Stunden vor Beginn des gebuchten Kurses erfolgt, wird die bereits gezahlte Kursgebühr vollständig zurückerstattet.
3. Bei einer Stornierung, die weniger als 48 Stunden vor Kursbeginn erfolgt, bleibt die Kursgebühr in voller Höhe fällig. Eine Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt in diesem Fall grundsätzlich nicht.
4. Die Stornierung hat über das hierfür vorgesehene Buchungssystem von Yolawo oder – sofern dies dort nicht möglich ist – in Textform gegenüber der Schwimmschule zu erfolgen.
5. Für die Berechnung der 48-Stunden-Frist ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Stornierung bei der Schwimmschule bzw. über das hierfür vorgesehene Buchungssystem eingegangen ist.
6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7. Gesetzliche Rechte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§ 6 Nichterscheinen und versäumte Kurstermine

1. Erscheint eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer ohne vorherige Stornierung nicht zu einem gebuchten Kurstermin, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr oder Nachholung des Termins.
2. Gleiches gilt, wenn eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer einen Kurstermin aus persönlichen Gründen, insbesondere wegen Urlaub, anderweitiger Termine oder kurzfristiger Verhinderung, nicht wahrnehmen kann und die Voraussetzungen für eine kostenfreie Stornierung gemäß § 5 dieser AGB nicht erfüllt sind.
3. Ein Anspruch auf Nachholung versäumter Kurstermine besteht grundsätzlich nicht.
4. Kann ein Kind aufgrund einer kurzfristigen Erkrankung nicht am Kurs teilnehmen, gelten grundsätzlich die Stornierungsbedingungen gemäß § 5. Die Schwimmschule kann in begründeten Einzelfällen aus Kulanz eine abweichende Regelung treffen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

§ 7 Absage oder Ausfall eines Kurses durch die Schwimmschule

1. Die Schwimmschule ist berechtigt, Kurse aus wichtigem Grund abzusagen oder einzelne Kurstermine zu verschieben. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei Krankheit der Kursleitung, höherer Gewalt, technischen oder organisatorischen Gründen, behördlichen Anordnungen oder der vorübergehenden Nichtverfügbarkeit des Kursortes vorliegen.
2. Bei einem Ausfall eines Kurstermins durch die Schwimmschule wird grundsätzlich ein Ersatztermin angeboten, sofern dies organisatorisch möglich ist.
3. Ist die Durchführung eines Ersatztermins nicht möglich oder kann der Ersatztermin von der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer nicht wahrgenommen werden, wird die für den ausgefallenen Termin entrichtete Kursgebühr anteilig erstattet in Berücksichtigung von §6.
4. Muss ein kompletter Kurs aufgrund von Umständen, die die Schwimmschule nicht zu vertreten hat, abgesagt werden, werden bereits gezahlte Kursgebühren für nicht stattgefundene Kurstermine anteilig erstattet.
5. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
6. Wenn für einen Kurs nicht die entsprechende Mindestanzahl an Teilnehmern erreicht wurde oder andere zwingende organisatorische Gründe vorliegen, behält sich die Schwimmschule das Recht vor, den Kursbeginn zu verschieben oder abzusagen. Bei Absagen wird 100% der Gebühr erstattet.

§ 8 Aufsicht und Übergabe der Kinder

1. Die Aufsichtspflicht der Schwimmschule beginnt grundsätzlich mit der persönlichen Übergabe des Kindes an die zuständige Kursleitung und endet mit der Beendigung des jeweiligen Kurstermins.
2. Die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter sind verpflichtet, ihr Kind rechtzeitig zum Kurs zu bringen und nach Kursende pünktlich wieder abzuholen.
3. Sollte ein Kind nach dem Kurs von einer anderen als der gesetzlichen Vertreterin bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeholt werden, ist dies der Schwimmschule vorher mitzuteilen.
4. Eine selbstständige Heimkehr des Kindes nach dem Kurs ist nur zulässig, wenn die gesetzlichen Vertreterinnen bzw. Vertreter dies der Schwimmschule ausdrücklich mitgeteilt und die hierfür erforderliche Zustimmung erteilt haben.
5. Die Schwimmschule ist nicht verpflichtet, Kinder außerhalb der vereinbarten Kurszeiten zu beaufsichtigen.
6. Gesetzliche Vertreter tragen dafür Sorge, dass die Kinder vor und nach dem Unterricht, nicht ins Wasser gehen (Außnahme ist das Kinderplanschbecken) sowie keine Attraktionen (Rutschbahn, Spraypark, Sprunganlage etc.) nutzen.

§ 9 Pflichten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

1. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben den Anweisungen der Kursleitung Folge zu leisten.
2. Die Haus-, Bade- und Sicherheitsordnung des jeweiligen Kursortes ist einzuhalten.
3. Die Schwimmschule kann Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Teilnahme an einem Kurs vorübergehend oder dauerhaft ausschließen, wenn diese trotz Ermahnung wiederholt gegen Sicherheitsanweisungen, die Haus- und Badeordnung oder sonstige verbindliche Regeln verstoßen und dadurch sich selbst oder andere gefährden oder den Kursbetrieb erheblich beeinträchtigen.
4. Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden die gesetzlichen Vertreterinnen bzw. Vertreter über einen dauerhaften Ausschluss informiert.
5. Ein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr besteht bei einem von der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer zu vertretenden Ausschluss grundsätzlich nicht.

§ 10 Gesundheitliche Voraussetzungen und Erkrankungen

1. Die Teilnahme an Schwimmkursen erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung bzw. bei Minderjährigen auf Verantwortung der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter.
2. Die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter versichern, dass ihnen keine gesundheitlichen Gründe bekannt sind, die gegen eine Teilnahme des Kindes am Schwimmkurs sprechen.
3. Bestehen gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, besondere körperliche oder psychische Bedürfnisse oder andere für die Durchführung des Kurses relevante Umstände, sind diese der Schwimmschule vor Kursbeginn telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail mitzuteilen. Erst nach Freigabe ist eine Buchung dementsprechend möglich.
4. Bei ansteckenden Erkrankungen ist eine Teilnahme am Schwimmkurs nicht gestattet (Zum Beispiel Magendarminfektionen, Grippe, Borkenflechte etc.). Das Kind darf erst wieder teilnehmen, wenn keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
5. Die Schwimmschule kann im Zweifel einen geeigneten ärztlichen Nachweis über die gesundheitliche Eignung zur Teilnahme verlangen, sofern dies aus Gründen der Sicherheit oder des Gesundheitsschutzes erforderlich erscheint.

§ 11 Haftung

1. Die Schwimmschule haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Schwimmschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Schwimmschule nach den gesetzlichen Vorschriften.
3. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die Schwimmschule nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
5. Für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände der Teilnehmerinnen und Teilnehmer haftet die Schwimmschule nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Durch den Kauf des Schwimmbadtickets akzeptiert man dabei die Hausordnung und die AGBs des Schwimmbads.

§ 12 Datenschutz

1. Die Schwimmschule verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie der buchenden Personen ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
2. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zur Buchung und Zahlungsabwicklung, sind der Datenschutzerklärung der Schwimmschule zu entnehmen.
3. Soweit zur Durchführung der Buchung, Vertragsabwicklung oder Zahlungsabwicklung externe Dienstleister, insbesondere Yolawo, eingesetzt werden, kann eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch diese Dienstleister erfolgen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Schwimmschule.
4. Fotografieren und Filmen während der Kurse ist in allen damit zusammenhängenden Räumlichkeiten untersagt. Glückwunschbilder sind nur mit Zustimmung erlaubt.

§ 13 Widerrufsrecht

1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern dieses nicht nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen ist.
2. Ob und in welchem Umfang für die Buchung eines konkreten Schwimmkurses ein Widerrufsrecht besteht oder dieses aufgrund gesetzlicher Ausnahmen nicht besteht, richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
3. Sofern ein Widerrufsrecht besteht, werden die entsprechenden Informationen und die Widerrufsbelehrung im Rahmen des Buchungsvorgangs bzw. auf der Webseite bereitgestellt.

§ 14 Verbraucherstreitbeilegung

Die Schwimmschule ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 15 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
3. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bzw. den gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern in geeigneter Weise bekannt gegeben. Für bereits geschlossene Verträge gelten Änderungen nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Schwimmschule Luth
Dominique Luth
Fichtenweg 1
55469 Simmern
Dominique.Luth@Ymail.com
+49 151 5095335